der RC4.0 GmbH - Letzte Änderung: 29.01.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RC4.0 GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 27243 Groß Ippener (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Diese AGB gelten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Nutzung von Software, insbesondere Software-as-a-Service-(SaaS)-Leistungen, Web- und mobilen Anwendungen, sowie für hiermit verbundene Dienstleistungen.
(4) Maßgeblich sind die im jeweiligen Einzelvertrag getroffenen Regelungen. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrages diesen AGB vor.
(5) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber cloudbasierte Softwarelösungen im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells zur Verfügung.
(2) Art, Umfang, Funktionalitäten, Verfügbarkeit sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils geschlossenen Einzelvertrag einschließlich dessen Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung).
(3) Die Software wird als standardisierte Lösung bereitgestellt. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Module oder technische Ausgestaltungen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach gesonderter Vereinbarung eine zeitlich befristete Testphase einräumen.
(2) Während der Testphase erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ausschließlich zu Evaluierungszwecken. Eine produktive Nutzung ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Die Testphase ist – sofern nicht anders vereinbart – unentgeltlich und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software während der Testphase einzuschränken oder die Testphase aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.
(5) Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer während der Testphase nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(6) Nach Beendigung der Testphase ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff des Auftraggebers auf die Software zu sperren. Sofern zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis zustande kommt, ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, die im Rahmen der Testphase ggfs. gespeicherten Daten nach Ablauf einer Frist von 7 Kalendertagen zu löschen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum Ende der Testphase eine eigenständige Sicherung seiner Daten vorzunehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Daten nach Beendigung der Testphase.
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer des jeweiligen Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers zulässig.
(3) Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen oder im Konzern ist zulässig, sofern und soweit dies im Einzelvertrag ausdrücklich gestattet ist.
(4) Eine Überlassung der Software an nicht verbundene Dritte oder eine sonstige Weitergabe ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Preisen.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, sofern sich der Auftraggeber mit einer fälligen und unbestrittenen Zahlung in Verzug befindet.
(1) Support- und Wartungsleistungen werden ausschließlich im Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Regelungen erbracht.
(2) Supportzeiten, Reaktionszeiten und Supportkanäle ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Fehleranalyse und -behebung auf Systeme des Auftraggebers zuzugreifen, soweit dies erforderlich ist und im Einklang mit den vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.
(4) Geplante Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Soweit möglich, wird der Auftraggeber hierüber vorab informiert.
(1) Die Software kann Schnittstellen zu Anwendungen oder Diensten Dritter enthalten oder deren Anbindung ermöglichen.
(2) Vertragsverhältnisse mit Drittanbietern kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionalität oder Rechtmäßigkeit von Drittanbieter-Anwendungen oder Schnittstellen.
(4) Änderungen oder Einstellungen von Drittanbieter-Leistungen begründen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.
(5) Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Schnittstellen besteht nicht.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Einzelvertrag vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren.
(3) Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen im Einzelvertrag bleiben unberührt.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
(2) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO.
(3) Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Reklamationen und Kündigungen bitte an folgende Adresse senden:
RC4.0 GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 11
D-27243 Groß Ippener
vertrieb@caladis.de
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Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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